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Die folgende Liste enthält WebLinks mit interessanten Informationen. Klicken Sie einfach auf den Button.

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Auf dieser Website finden Sie vielfältige Informationen – auch zum Herunterladen. Zu allen wichtigen Themen ist eine fachkundige Person benannt, bei der Sie weitere Auskünfte erhalten können. Anfragen können Sie am besten an die Bundesgeschäftsstelle richten, die für die fachliche Zuteilung sorgt.


Dank des Vereins konnte bisher vielen hundert sozial schwachen Kindern und Erwachsenen mit chronischer Nierenerkrankung ein Urlaub im In- und Ausland ermöglicht werden. Zuschüsse für Urlaub sind vom Antragsteller bei seinem örtlichen (Landes-) Verein mit dem Antragsformular zu beantragen.


Die besondere Aufmerksamkeit des Vereins gilt jungen Nierenkranken zwischen etwa 18 und 40 Jahren. Junge nierenkranke Menschen werden auf ihrem Weg durch Schule, Beruf und Familie unterstützt.


Die gemeinnützige "Stiftung Gesundheit" mit Sitz in Kiel bietet neben Informationen rund um das Thema "Arzt" und den Stiftungsbrief die ausgezeichnete Arzt-Auskunft mit etwa 160.000 bundesweiten Adressen von Ärzten mit Angabe der Therapieschwerpunkte. Sie nennt darüberhinaus auch weiterführende Literatur zu verschiedenen medizinischen Themen.


Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist die nach dem Transplantationsgesetz beauftragte Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende in Deutschland.
Die Aufgaben der DSO sind:

  • Intensivierung der engen Zusammenarbeit mit den Entnahmekrankenhäusern, insbesondere mit den Transplantationsbeauftragten
  • Unterstützung bei der Spendererkennung
  • Entlastung und Unterstützung des Krankenhauspersonals im gesamten Organspendeprozess
  • Optimale Spendercharakterisierung als Voraussetzung für die Organvermittlung und Sicherheit der Transplantation
  • Gewährleistung einer hohen Qualität der Spenderbetreuung, der Organentnahme und Konservierung sowie des Transports
  • Unterstützung und Begleitung der Angehörigen von Organspendern
  • Dialog mit der Öffentlichkeit für mehr Information und Transparenz
  • Förderung des Wissenstransfers und der Weiterentwicklung der Transplantationsmedizin

Ein unabhängiger und vielseitiger Informationsdienst zum Thema Nierenersatztherapie in deutscher Sprache für Patienten, Pflegekräfte und Mediziner.


Die Ziele und Aufgaben umfassen folgende drei Bereiche:

  • Forschung fördern
    Die Deutsche Nierenstiftung fördert und koordiniert unter anderem Forschungsprojekte auf den Gebieten der Früherkennung und der Behandlung von Nierenerkrankungen sowie der Verbesserung von Langzeitprognosen nach einer Nierentransplantation.
  • Betroffene unterstützen
    Der Sozialausschuss der Deutschen Nierenstiftung hilft Betroffenen in Härtefällen. Informieren Sie sich hier über den Sozialfonds, Hilfreiche Informationen und die Aktion Kinderwünsche.
  • Öffentlichkeit informieren
    Die Deutsche Nierenstiftung bietet Betroffenen von Nierenerkrankungen, ihren Angehörigen und der Öffentlichkeit ein breites Spektrum an Informationsservices an. So informieren aktuell erscheinende Broschüren umfassend über relevante Themen und Angebote, und Aufklärungstage- oder Kampagnen, wie die Nierenwochen, schärfen das Bewusstsein für das Organ Niere und die gesundheitliche Vorbeugung.

Mit der Veröffentlichung von Gesundheitsinformation.de erfüllt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) einen Teil seines gesetzlichen Auftrages zur Aufklärung der Öffentlichkeit in gesundheitlichen Fragen. Die Website richtet sich mit einem breiten Themenspektrum an erkrankte wie gesunde Bürgerinnen und Bürger.

Gesundheitsinformation.de soll helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen. Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Ärzten und anderen Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Eine individuelle Beratung ist nicht möglich.


Die Patientenberatung ist eine gemeinsame Einrichtung der Ärztekammer Hamburg und der Kassenärztlichen Vereinigung.
Wenn Sie

  • eine Ärztin/einen Arzt für eine spezielle Erkrankung brauchen,
  • eine Arztpraxis mit besonderem Schwerpunkt oder besonderer apparativer Ausstattung suchen,
  • eine Ärztin/einen Arzt in Ihrer Nähe suchen,
  • eine Arztpraxis mit speziellen Fremdsprachenkenntnissen suchen,
  • Fragen zu medizinischen Sachverhalten haben,
  • Fragen zu Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung haben,
  • sich über das Beschwerdemanagement im Gesundheitswesen informieren wollen,
  • eine Orientierungshilfe im Gesundheitssystem brauchen,
  • Informationen zur Patientenverfügung wünschen,
  • einen Ansprechpartner für spezialisierte Beratungseinrichtungen benötigen,

können Sie sich telefonisch zu den unten genannten Zeiten an die Beratungsstelle wenden. Telefonnummer: 040-20 22 99 222. Die Auskünfte sind kostenfrei. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin.

Montag-Dienstag  9-13 Uhr  und 14-16 Uhr
Mittwoch 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Donnerstag 9-13 Uhr und 14-16 Uhr
Freitag 9-12 Uhr


Auch die Verbraucherzentrale Hamburg bietet eine Beratung für den Bereich Gesundheit und Patientenschutz an:
Sie haben Fragen zu Patientenrechten, zur Abrechnung Ihres Zahnarztes oder Ihrer Kranken­kasse? Sie haben den Verdacht eines Behandlungs­fehlers Ihres Arztes? Sie überlegen, die Krankenkasse oder zur privaten Kranken­versicherung zu wechseln? Welche Zusatz­versicherung ist sinnvoll? Sie möchten eine Patientenverfügung verfassen oder einen Vertrag für eine Wohneinrichtung mit einem Pflege- oder Betreuungsangebot schließen?
Die Beratungen sind kostenpflichtig. Eine Übersicht über das Beratungsangebot finden Sie auf der Internetseite.


Leitlinienwatch bewertet medizinische Behandlungsleitlinien auf ihre Unabhängigkeit von der Pharmaindustrie. Unser Punktesystem belohnt Maßnahmen, mit denen der Einfluss von Interessenkonflikten reduziert wird. Leitlinienwatch wird von MezisNeurologyFirst und Transparency Deutschland getragen.


Es gibt medizinische Leistungen, die Sie in der Arztpraxis selbst bezahlen müssen. Diese Leistungen heißen Individuelle Gesundheitsleistungen oder kurz IGeL. Der IGeL-Monitor bewertet Nutzenund Schadender IGeL – damit Sie gut informiert entscheiden können. Außerdem bieten wir Ihnen neben den IGeL-Bewertungen noch viele hilfreiche Informationen rund um das IGeL-Geschehen.

Hinter diesem Angebot steht der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS). Der MDSwird vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)finanziert. Eine Studie– gefördert durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz – hat ergeben, dass der IGeL-Monitor das umfassendste und auch hinsichtlich der Bewertungskriterien beste Informationsangebot ist.


Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Er setzt sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden.
Die Grundregeln der Vereinsarbeit lauten:

  • Glaubwürdigkeit durch Unabhängigkeit
  • Bündelung von Fachkompetenzen
  • Multidisziplinäre Vernetzung
  • Von der Praxis für die Praxis

Für den Stadtstaat Hamburg obliegt der KVH als Körperschaft öffentlichen Rechts die Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Die KVH sorgt dafür, dass im Bedarfsfall rund um die Uhr ein Arzt zur Verfügung steht.
Die KVH trägt mit Qualitätsstandards in der Praxis dazu bei, dass die Patienten von einem gleichbleibend hohen ärztlichen und psychotherapeutischen Standard profitieren. Darüber hinaus organisiert die KVH den ärztlichen Notfalldienst in Hamburg.
Die KVH ist zugleich die Interessenvertretung der Hamburger Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Sie schließt mit den Hamburger Kranken­kassen­verbänden Vereinbarungen, beispielsweise über die Honorierung der ärztlichen Leistungen und über die Geldmenge, die von den Krankenkassen für die Arznei­mittel­versorgung zur Verfügung gestellt wird. Die Interessenvertretung beinhaltet auch die Beratung der Mitglieder zu Fragen der vertragsärztlichen Tätigkeit, angefangen von der pharmazeutischen Fachberatung bis zur Aufklärung in Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsfragen.

Die Terminservicestelle der KV Hamburg
Die Terminservicestelle (TSS) wurde auf der Grundlage des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes nach § 75 Abs. 1a SGB V eingerichtet. Aufgabe der TSS ist es, einer Patientin bzw. einem Patienten bei Vorliegen einer entsprechend gekennzeichneten Überweisung innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Facharzt zu vermitteln. Dieser Termin hat in einem Zeitfenster von vier Wochen ab dem Anruf der Patientin bzw. des Patienten bei der TSS zu liegen.
Die Telefonnummer 040/55 55 38 30 ist wie folgt zu erreichen:
Montag bis Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 bis 17.00 Uhr
(Feiertage ausgenommen)


Wir…

  • informieren, beraten und vermitteln Menschen, die an Selbsthilfe interessiert sind zu den rund 1350 Selbsthilfezusammenschlüssen in Hamburg. Dies machen wir in unseren vier Kontaktstellen und am Selbsthilfe-Telefon (040 39 57 67)
  • helfen bei der Neugründung von Selbsthilfegruppen (von A wie Arthrose bis Z wie Zwänge)
  • unterstützen bestehende Selbsthilfegruppen und -organisationen mit Arbeitshilfen, Beratung und Fortbildung
  • vernetzen die vielfältigen Aktivitäten der Selbsthilfe
  • werben für die Idee der Selbsthilfe
  • arbeiten mit Fachkräften, Einrichtungen und Institutionen zusammen
  • beraten zur finanziellen Förderung von Selbsthilfegruppen und -organisationen in Hamburg und verwalten die Finanzmittel des sogenannten „Selbsthilfegruppen-Topfs“

Die Web-Site "Integrationsämter" ist die Internet-Ergänzung zur Zeitschrift "Behinderte im Beruf". Die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben sich in der BIH zusammengeschlossen und bieten auf diesem Weg u.a. ein Fachlexikon, Gesetzestexte und bundesweite Publikationen für Behinderte an.


Die BAG SELBSTHILFE ist die Dachorganisation von 113 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen und ihren Angehörigen, die bundesweit Aktivitäten entfalten. Die zweite Säule unserer Mitgliedschaft bilden zurzeit 13 Landesarbeitsgemeinschaften sowie 5 Fachverbände.

In unserem Verband sind mehr als 1.000.000 körperlich, geistig, psychisch behinderte und chronisch kranke Menschen organisiert, die auf örtlicher/regionaler Ebene in Selbsthilfegruppen und –vereinen zusammengeschlossen sind. Diese Selbsthilfegruppen haben sich wiederum in Selbsthilfeorganisationen (Verbände) mit indikationsspezifischer Ausrichtung mit überregionaler Interessenvertretung organisiert.

Die BAG SELBSTHILFE vertritt als bundesweiter Zusammenschluss dieser Organisationen die Interessen der Gesamtheit der behinderten und chronisch kranken Menschen unabhängig von parteipolitischen oder konfessionellen Bindungen als freier Verband. Diese Interessenvertretung erfolgt auf der Basis umfassender demokratischer Willensbildungsprozesse in der BAG und ihren Mitgliedsorganisationen im Wege der Selbstvertretung.


Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Ungarn und Slowenien sind Mitglieder von Eurotransplant.
Die Stiftung Eurotransplant ist als Service-Organisation verantwortlich für die Zuteilung von Spenderorganenen in acht europäischen Ländern und arbeitet hierzu eng mit den Organspende-Organisationen, Transplantationszentren, Laboratorien und Krankenhäusern zusammen. Die Zuteilung von Organen (Allokation) basiert dabei ausschließlich auf medizinischen und ethischen Gesichtspunkten. Eurotransplant ist mit Vollversammlung, Vorstand, Beirat und neun Beratungskommissionen, in denen Experten aus allen Mitgliedsländern vertreten sind, demokratisch organisiert.
Mediziner, wissenschaftliche Mitarbeiter und andere Entscheidungsträger nehmen gemeinsam Einfluss auf die Arbeitsprozesse und die Entwicklung bei Eurotransplant.


Qualität und Wirtschaftlichkeit - das sind zwei entscheidende Faktoren für ein gutes und leistungsfähiges Gesundheitswesen. Um dieses Ziel zu erreichen ist es wichtig, die Vor- und Nachteile medizinischer Leistungen für Patienten und Patientinnen objektiv zu überprüfen.
Das ist seit 2004 die Aufgabe des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, kurz IQWiG genannt. Das Institut erstellt fachlich unabhängige, evidenzbasierte (beleggestützte) Gutachten beispielsweise zu:

  • Arzneimitteln
  • nichtmedikamentösen Behandlungsmethoden (z.B. Operationsmethoden)
  • Verfahren der Diagnose und Früherkennung (Screening)
  • Behandlungsleitlinien und Disease Management Programmen (DMP)

Darüber hinaus stellt das IQWiG auch allgemeinverständliche Gesundheitsinformationen für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.


BEWEGUNG TUT GUT! Dies gilt auch (und erst recht) für Transplantierte und Dialysepatienten. Diese jeweils weder an Bewegung und Sport heranzuführen ist eines unserer wesentlichen Ziele. Damit wollen wir demonstrieren, welche positiven Auswirkungen durch körperliche Aktivitäten für Dialysepatienten und Organtransplantierte erreichbar sind:

  • Erhaltung bzw. Wiedergewinnung der körperlichen Leistungsfähigkeit,
  • positive Beeinflussung u. a. von Blutdruck, Körpergewicht und Selbstbewusstsein sowie generell
  • Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens und der Lebensqualität.

Darüber hinaus wollen wir die Öffentlichkeit für die Situation der Organspende sensibilisieren und so mit dazu beitragen, die Zahl der Transplantationen in Deutschland zu erhöhen. Der Vergleich mit anderen Ländern zeigt nur zu deutlich, dass hierzulande ein erheblicher Verbesserungs- und damit auch Handlungsbedarf besteht.

Nicht zuletzt durch unsere eigenen positiven Erfahrungen wollen wir insbesondere auch die Akteure im Gesundheitswesen (v.a. Nephrologen, Transplantations-Experten, Pflegepersonal, Reha-Einrichtungen, Krankenkassen) dazu bewegen, regelmäßige körperliche Aktivität sowohl für Dialysepatienten wie auch Transplantierte in ihre jeweiligen Betreuungskonzepte zu integrieren. Die mittlerweile zahlreichen empirischen Ergebnisse bestätigen eindrucksvoll die oben genannten Effekte.


Gesundheitliche Aufklärung liegt im Interesse staatlicher Gesundheitspolitik. Sie wird in Deutschland als eine übergreifende Daueraufgabe von allen staatlichen Ebenen unter Einbindung der Betroffenen durchgeführt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nimmt diese Aufgabe auf Bundesebene als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wahr. Gemäß dem Errichtungserlass vom 20.7.1967 hat die BZgA insbesondere die Aufgabe:

Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für Inhalte und Methoden der praktischen Gesundheitserziehung,
Ausbildung und Fortbildung der auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und -aufklärung tätigen Personen,
Koordinierung und Verstärkung der gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung im Bundesgebiet,
Zusammenarbeit mit dem Ausland.


Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten hat per Gesetz die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass das Recht der Patienten auf Beratung und Information sowie auf Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt wird. Das Gesetz macht deutlich: Die Patientenbeauftragte soll sich dafür einsetzen, dass die unterschiedlichen Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Männern und Frauen beachtet werden. Zu den Aufgaben der Patientenbeauftragten zählt auch, darauf hinzuwirken, dass in der gesundheitsbezogenen Forschung geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden.
Zur Erfüllung der Aufgaben sind alle Bundesministerien, Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes verpflichtet, die Beauftragte bei allen Vorhaben, soweit sie Fragen der Rechte und des Schutzes der Patienten berühren, zu unterstützen.
Darüber hinaus weist das Gesetz der Beauftragten explizite Befugnisse zu. So ist ihr im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ($ 139a Abs. 5) und sie kann beim neuen Gemeinsamen Bundesausschuss die Beauftragung des Instituts beantragen (§ 139b Abs. 1). Weiterhin ist die Beauftragte Mitglied des Beirates der Arbeitsgruppe Datentransparenz.


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Für seine Aufgabe, neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet.